Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen: Diese Risiken gibt es

TL;DR
Kündigung der BU ist meist keine gute Idee. Es drohen der Verlust des Versicherungsschutzes & eine erschwerte Wiederaufnahme
Es gibt zwei sinnvolle Alternativen zur Kündigung der BU: 1. Beitragsfreistellung & 2. Beitragsstundung
Kündigungsfehler können gravierende Folgen haben! Ohne neue Absicherung droht eine existenzielle Lücke
Eine Zwei-Vertrags-Lösung bietet eine strategische Alternative zum Komplettwechsel
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechselt man in der Regel nicht. Warum auch? Wer strukturiert vorgeht, baut sie direkt bei Abschluss so flexibel, dass sie an praktisch alle möglichen Karriere-Entwicklungen angepasst werden kann. Gleichzeitig ist der erneute Abschluss einer BU mit steigendem Alter in der Regel teurer als der Ursprungsvertrag, auch wenn hier aufgrund aktuellerer Rechnungsgrundlagen oder einer günstigeren Berufseinstufung durchaus Spar-Potenzial besteht. 

Zudem ist beim Neuabschluss auch eine erneute Risikoprüfung notwendig - und die wiederholte Beantwortung von Gesundheitsfragen wird mit der Zeit nicht einfacher. Das Kündigen einer BU im Zuge eines Wechsels des Tarifs will also gut überlegt sein.

Trotzdem werden Berufsunfähigkeitsversicherungen manchmal gekündigt – etwa, weil die monatlichen Beiträge plötzlich doch als zu hoch empfunden werden (bspw. aufgrund einer Arbeitslosigkeit), der Vertrag nicht mehr zeitgemäß wirkt, objektiv nicht mehr benötigt wird oder man sich von einem neuen Abschluss eben doch finanzielle Vorteile verspricht. Warum das in den meisten Fällen keine gute Idee ist, welche Alternativen es gibt und wann eine Kündigung sogar ratsam ist, erkläre ich dir in diesem Artikel.

Was passiert durch die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Mit der Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht nicht nur der aktuelle Versicherungsschutz verloren – sondern auch die Eintrittsmöglichkeit in diesen Tarif. Eine Wiederaufnahme ist nicht möglich. 

Wer sich später neu versichern möchte, muss sich erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen – mit ungewissem Ergebnis. Ein einmal gekündigter Vertrag lässt sich nicht „zurückholen“, auch wenn man es sich nachträglich anders überlegt.

Alternative zur Kündigung: Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen

Eine oftmals übersehene Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung. Der Vertrag bleibt bestehen, der Versicherungsschutz reduziert sich auf die sogenannte “Leistung bei Beitragsfreistellung”. Diese beträgt meist jedoch nur einen Bruchteil der ursprünglich vereinbarten BU-Rente und bietet damit keinen wirklichen Versicherungsschutz mehr. 

Nicht zu vergessen ist jedoch die Möglichkeit, eine beitragsfrei gestellte Berufsunfähigkeitsversicherung wieder zu reaktivieren. Das ist je nach individuellem Tarif beispielsweise in den sechs Monaten nach der Beitragsfreistellung möglich – optimalerweise ohne erneute Gesundheitsprüfung. Für kurzfristige Überbrückungen kann ein Herabsetzen der Beiträge auf 0 Euro dann also eine Option sein.

Beitragsstundung statt BU-Kündigung

Eine weitere und viel zu häufig vernachlässigte Alternative ist die Beitragsstundung. Sie bietet eine flexible Lösung, wenn die BU-Absicherung zwar grundsätzlich weitergeführt werden soll, aber kurzfristig kein Geld für die Beiträge zur Verfügung steht – etwa durch 

  • Jobverlust
  • Elternzeit 
  • vorübergehende finanzielle Engpässe

Der große Vorteil: Im Gegensatz zur Beitragsfreistellung bleibt der volle Versicherungsschutz während der Stundungsphase bestehen. Denn normalerweise gilt ja bei Versicherungen: Kein Beitrag = keine Leistung. 

Die Beiträge müssen infolge einer Stundung zwar nachgezahlt werden, doch je nach Tarifmodell ist dies über einen langen Zeitraum und sogar zinslos möglich – ohne dass der Schutz zwischenzeitlich verloren geht.

Ob und wie lange eine Stundung im konkreten Vertrag möglich ist, hängt allerdings stark vom jeweiligen Anbieter und dessen Versicherungsbedingungen ab. Die Flexibilität der Rückzahlungen ist sehr unterschiedlich geregelt und die Stundung kann an das Vorhandensein eines bestimmten Deckungskapitals gebunden sein. Hier empfiehlt es sich, einen Tarif zu wählen, bei dem die Hürden für eine Beitragsstundung möglichst niedrig sind. 

Positiv-Beispiele sind hier die BU der Bayerischen, bei der eine Stundung bereits 6 Monate nach Vertragsabschluss möglich ist, oder die Golden BU der LV1871, die mit einem sehr flexiblen Rückzahlungszeitraum in ihrer Stundungsklausel punktet. 

Auf der anderen Seite steht beispielsweise die Baloise, bei der eine Stundung an das Erreichen eines bestimmten Deckungskapitals gebunden ist, sowie die Hannoversche, bei der die BU vor einer Stundung bereits mindestens drei Jahre bestehen und die Rückzahlung innerhalb von zwei Jahren erfolgen muss. Versicherungsbedingungen sind natürlich im stetigen Wandel. Die Ausführungen beziehen sich auf den Stand Anfang 2025.

Es lohnt sich also vorab zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen diese Option im eigenen Vertrag enthalten ist – oder bei einem möglichen Tarifwechsel bewusst darauf zu achten.

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Die 5 häufigsten Fehler bei der BU-Kündigung vor Vertragswechsel

  1. Kündigung vor Abschluss eines neuen Vertrags:
    Dieser Punkt ist essentiell, wenn ein bestehender BU-Vertrag durch einen neuen mit besseren Konditionen ersetzt werden soll: Der alte Vertrag darf erst dann gekündigt werden, wenn die neue Absicherung rechtsverbindlich besteht. Wer das nicht beachtet und dann im neuen Antrag auf Risikozuschläge, Ausschlüsse oder sogar eine Ablehnung trifft, steht plötzlich komplett ohne Versicherungsschutz da.
  2. Fehleinschätzung der Gesundheitsprüfung beim Neuabschluss:
    Viele BU-Verträge wurden vor Jahren abgeschlossen – oft zu einer Zeit, als noch weniger relevante Vorerkrankungen dokumentiert waren. Wer heute eine neue BU beantragt, muss alle abgefragten gesundheitlichen Entwicklungen offenlegen. Gerade schwere Vorerkrankungen, psychische Beschwerden oder Rückenprobleme führen häufig zu Einschränkungen im Versicherungsschutz.
  3. Verzicht auf eine fundierte Risikovoranfrage:
    Ein Neuabschluss ohne vorherige anonyme Risikovoranfrage ist faktisch ein Blindflug. Wird der Antrag abgelehnt oder mit erschwerten Bedingungen angenommen, ist dies bei zukünftigen Abschlüssen zudem angabepflichtig – und verschlechtert die eigene Ausgangsposition auf Jahre.
  4. Impulsentscheidung statt strukturierter Prüfung:
    Nicht selten erfolgt die Kündigung aus einem Bauchgefühl heraus: „Der Vertrag passt nicht mehr / ist zu teuer.“ Schlimmer noch, wenn du von externer Seite in einen Neuabschluss gequatscht wirst. Ohne objektive Bewertung der bestehenden Absicherung lässt sich nicht beurteilen, ob ein Wechsel wirklich sinnvoll ist. Eine fundierte Prüfung schafft hier Klarheit – bevor irreparable Entscheidungen getroffen werden.
  5. Unterschätzung der Qualität alter BU-Verträge:
    Einige Altverträge enthalten günstige Berufsgruppeneinstufungen oder starke Leistungsklauseln, die in aktuellen Tarifen nicht mehr in dieser Form erhältlich sind. Nicht alle neuen Versicherungsbedingungen sind zwingend immer besser als ihre Vorgänger. Etwaige Vorteile gehen bei einer Kündigung potenziell unwiederbringlich verloren.

Smarter statt riskant: Die Zwei-Vertragslösung als BU-Strategie

Hast du tatsächlich bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus vergangenen Tagen und planst im Rahmen neuer Entwicklungen (Berufseinstieg, Familiengründung, eigene Immobilie etc.) eine Aktualisierung deines BU-Schutzes, ist es nicht zwingend notwendig, den alten BU-Vertrag zu kündigen. Manchmal ist die bestehende BU tatsächlich gut gebaut und sollte beibehalten werden, auch wenn die BU-Rente zu niedrig ist.

In diesen Fällen kommt wieder die von vielen meiner Kunden genutzte Zwei-Vertragslösung ins Spiel. Insbesondere für Gutverdiener oder die, die es zukünftig werden, bieten sich zwei BU-Verträge an. Einerseits werden Untersuchungsgrenzen umgangen, durch die oberhalb von 3.000 Euro BU-Rente innerhalb eines BU-Vertrages ärztliche Untersuchungen fällig wären. Andererseits erhält man die Nachversicherungsoptionen zweier Versicherer und ist damit nicht auf die jeweiligen Obergrenzen der BU-Rente beschränkt. Und weil sich die BU-Rente und der zu zahlende Beitrag annähernd linear zueinander verhalten, zahlt man z.B. für zwei Verträge mit je 2.000 Euro BU-Rente praktisch den gleichen Beitrag wie für einen Vertrag mit 4.000 Euro. Somit steigen durch diese Zwei-Vertragslösung auch deine BU-Kosten nicht an. 

Wann eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung doch sinnvoll sein kann

Es gibt Fälle, in denen eine Kündigung tatsächlich sinnvoll ist – etwa bei Altverträgen mit groben Leistungslücken oder wenn der Vertrag mehrere gravierende Ausschlüsse enthält, welche die Absicherung extrem löchrig machen. Beispielsweise dann, wenn ein BU-Vertrag vor mehreren Jahren aufgrund diverser Vorerkrankungen mit Ausschlussklauseln für Wirbelsäule, Psyche und Handgelenke zustande kam. Wichtig ist, dass ein paralleler Neuabschluss zu besseren Konditionen via Risikovoranfrage geprüft wurde.

Auch bei einer fehlerhaften Vertrags-Konfiguration (zu frühes Endalter, keine/zu geringe Dynamik, keine Leistungsdynamik usw.) kann ein sauberer BU-Wechsel sinnvoll sein – aber auch hier bitte nie ohne vorherige Risikovoranfrage und parallelen Neuabschluss. Eine vorschnelle Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du vermeiden!

Zu guter Letzt bleibt dieser eine Kündigungsgrund, den sich vermutlich jeder wünscht: die BU ist aufgrund eines entsprechenden Vermögens einfach nicht mehr notwendig. Denn sobald ich nicht mehr auf mein Einkommen angewiesen bin, sondern schlicht auch aus meinem Vermögen und den daraus entstehenden Zinsen oder Mieteinnahmen leben kann, braucht’s natürlich auch keine BU mehr. 

Stark vereinfacht: Bei 4.000 Euro Nettoeinkommen und dementsprechenden Ausgaben wäre eine BU nicht mehr notwendig, wenn das Vermögen 2.000.000 Euro übersteigt und jährlich bspw. via Dividenden-ETF 3% Rendite ohne Kapitalverlust auszahlt - oder im Falle eines Immobilien-Investors, wenn die Mieteinnahmen nach Rücklagen und Steuern die Ausgaben vollständig decken.

Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, aber richtig

Wenn die BU nun also tatsächlich gekündigt werden soll, dann bitte korrekt und unter Beachtung aller oben erwähnten Punkte. Dabei sind Fristen, formale Vorgaben und eventuelle vertragliche Besonderheiten zu beachten. Insbesondere bei BU-Zusatzversicherungen an Kapitallebensversicherungen oder Rentenverträgen ist besondere Vorsicht geboten – hier gelten möglicherweise steuerliche und versicherungstechnische Eigenheiten, die auch den Hauptvertrag betreffen können. 

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchte, sollte sich über die Kündigungsfrist informieren. Die Kündigungsfrist liegt laut Versicherungsvertragsgesetz bei ein bis drei Monaten (§ 11 VVG), bezogen auf den im Vertrag festgelegten Versicherungsbeginn. Bei monatlicher Zahlungsweise kann aber bei aktuelleren BU-Tarifen auch eine Kündigung direkt zum Monatsende möglich sein – eine Frist oberhalb eines Monats ist mir in der Praxis bis dato selten untergekommen.

Unterstützung bei der optimalen Lösung

Als spezialisierter Versicherungsmakler für die Berufsunfähigkeitsversicherung zeige ich dir, wie du deine aktuelle Absicherung objektiv bewerten kannst – und ob eine Kündigung deiner BU wirklich sinnvoll ist. Gemeinsam prüfen wir, was die beste Strategie ist. Ein strukturierter Prozess ist auch hier das A und O. Mein Ziel ist grundsätzlich immer, dass du eine Lösung bekommst, die nicht nur heute passt – sondern mit entsprechendem Weitblick auch in Jahren und Jahrzehnten noch Bestand hat.

Im Falle einer Kündigung mit gleichzeitigem Neuabschluss ist zudem unbedingt die viel zitierte 10-Jahres-Frist im Kontext der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu berücksichtigen. Das ist der wesentliche Vorteil, den bestehende BU-Verträge unabhängig vom gewählten Versicherer und Tarif gegenüber einem Neuabschluss haben, sofern die Gesundheitsfragen damals sauber beantwortet wurden. Hierzu alle Feinheiten zu erläutern, sprengt jedoch den Rahmen.

Wenn du Klarheit willst, ob deine aktuelle Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich noch zu dir passt, dann lass uns sprechen. Buch dir einfach ein unverbindliches Erstgespräch – ich freue mich auf dich.

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