Basisrente mit BU sinnvoll? – Kopplung von Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung

Friedrich-Finance - Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure - BU Vergleich
Das Wichtigste in Kürze
Die Kombination von Basisrente und BU ist das Standardprodukt einiger Finanzvertriebe wie MLP, Formaxx, mitNORM, DVAG und Co.
Bei genauer Betrachtung aller Vor- und Nachteile entscheiden sich 9 von 10 Ingenieuren gegen dieses Konstrukt
Bestehende Kombi-Verträge können unter Umständen getrennt und optimiert werden
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Frage

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht immer ein einzelner Vertrag für sich sein. Sie kann bspw. mit Rentenversicherungen kombiniert werden. Warum insbesondere die Kombination mit einer Basisrente in 99% aller Fälle ungeeignet für Ingenieure ist und weshalb sie trotzdem so häufig vermittelt wird, liest du hier:

1. Vorgeplänkel: Worüber sprechen wir eigentlich?

Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Weil der Name ein wenig sperrig ist, verwende ich im Laufe des Blogbeitrags die Kurzform „BasisBUZ“. Die Basisrente an sich ist eine steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge: die Beiträge sind steuerlich ansetzbar und müssen erst in der Auszahlungsphase (zu einem dann vermeintlich geringeren Satz) versteuert werden. Hinzu kommt ein enges Korsett: an das eingezahlte Kapital gibt es bis zum Rentenalter kein Herankommen, man muss sich das Geld im Alter zwingend als Rente auszahlen lassen (eine Kapitalentnahme ist nicht möglich) und in puncto Vererbung haben hiervon auch maximal Ehepartner und Kinder etwas.

Übrigens: das Modell Rürup ist damit sehr ähnlich zur gesetzlichen Rente und war ursprünglich mal als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung für alle Selbstständigen gedacht.

In einfachen Worten wurde hier also die Basisrente mit einer BU fusioniert. Wichtig fürs Verständnis: die BU ist hierbei die Zusatzversicherung, also quasi das Anhängsel an die Basisrente, weil nur dann der gesamte Beitrag für diesen Kombivertrag steuerlich absetzbar ist.

Auffällig ist, dass diese BasisBUZ-Konstruktionen mehrheitlich von größeren Finanzvertrieben wie MLP, Formaxx, mitNorm, VVO, DVAG und Co. vermittelt werden. Dabei treffe ich immer wieder auf folgende Versicherer:
Alte Leipziger (insb. Tarife FR70, FR75 und AR75)
Allianz (insb. Tarife InvestFlex und StartUpInvest)
Volkswohlbund
Generali/AachenMünchener
selten auch Continentale oder Nürnberger

Und der Hintergedanke ist eigentlich ein Guter, schließlich haben Berufsunfähige zwei Probleme:
1. Sie sind berufsunfähig. (offensichtlich…)
2. Während sie berufsunfähig sind, zahlen sie nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bei einem Ingenieur mit 60.000€ Jahresbrutto sind das schnell über 900€ monatlicher Beitrag in die gesetzliche Rente, die fehlen. (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil)

Die Lösung über eine BasisBUZ sieht nun vor, dass eine sogenannte Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und eine Dynamik auf den Hauptvertrag im BU-Fall mitversichert sind. Streichen wir das Fachchinesisch und Versicherungsdeutsch raus, bedeutet das:
Du erhältst deine BU Rente und der Sparanteil in der Basisrente wird gleichzeitig vom Versicherer weiter bespart. Zusätzlich wird eben dieser Sparbeitrag jedes Jahr um 10% erhöht. Das wird dann oft „Airbag“ genannt. Je länger die Berufsunfähigkeit also andauert, desto größer der Effekt. Und dieser große Effekt wird auch dringend benötigt, schließlich fehlen jeden Monat große Summen zum Aufbau der Altersvorsorge! Bis hierhin ein erstklassiges Konzept, oder? Mal sehen…

2. Vorteile der Kombination von Basisrente und BU

2.1 Steuerliche Absetzbarkeit der Gesamtbeiträge (2022: 94%)

Steuern sparen? Ja, der Gedanke lässt deutsche Herzen höherschlagen. Der Ausdruck ist jedoch praktisch Quatsch: ich spare die Steuern nicht, ich verschiebe sie ins Rentenalter und hoffe darauf, später einen deutlich geringeren Steuersatz zu haben. Die Steuerlast wird also ins Rentenalter bzw. in den BU-Leistungsfall verschoben.
Werde ich also a) nicht berufsunfähig und habe b) nicht allzu viel Altersvorsorge betrieben (=potenziell geringerer Steuersatz im Rentenalter), dann kann diese Rechnung positiv aufgehen. Nicht zu vergessen: reinvestiere ich die Steuererstattung der Basisrente bspw. in ein Depot, generiere ich einen zusätzlichen Zinseszinseffekt. Das kann zu einer nicht unwesentlichen Zusatz-Rendite führen.

2.2 Man könnte 2 Probleme gleichzeitig lösen

Wie oben schon beschrieben: einerseits erhältst du die vereinbarte BU-Rente, andererseits wird die Altersvorsorge im BU-Fall weitergeführt und über den kolportierten „Airbag“ jährlich erhöht. Die hieraus entstehende Altersvorsorge-Leistung ist insbesondere bei frühen und lang andauernden Berufsunfähigkeiten groß. 

2.3 Der Beitrag für den BU-Anteil ist geringer

Bei manchen Anbietern sinkt der Beitrag für die BU selbst ein wenig, weil die Überschussverrechnung anders ausfällt. Ein versicherungstechnischer Kniff, der ein paar Prozent Beitragsersparnis bringen kann.

2.4 Die Kombination kann später getrennt / entkoppelt werden

Hierdurch soll die Flexibilität erhöht werden: passt der große gekoppelte Vertrag irgendwann nicht mehr in mein Leben, kann ich ihn einfach in zwei Einzelne (Basisrente und BU) verwandeln. Das ist zugegebenermaßen kein direkter Vorteil der BasisBUZ-Kontruktion, mehr ein Flexibilitäts-Gimmick.

2.5 Übersichtlichkeit

Ich habe über eine BasisBUZ statt einer BU und einer Rentenversicherung über die Kombination einen Vertrag weniger im (digitalen) Versicherungsordner. Das Argument ist natürlich mit einem Augenzwinkern gemeint und kann unmöglich ein ausschlaggebendes Kriterium sein.

3. Nachteile der Kopplung von Basisrente und BU

3.1 Das grundlegende Dilemma

Ich brauche einen Anbieter, der ein guter BU-Anbieter und ein guter AV-Anbieter ist. Geht man vom korrekten BU-Beratungsprozess aus, muss also nach Aufarbeitung der Gesundheitshistorie und der Risikovoranfrage (die die Auswahl sowieso schon einschränken) dann auch noch ein Versicherer übrig bleiben, der die Kombination überhaupt anbietet und dann auch noch einen top BU- & Basisrenten-Tarif hat. Da ist die Luft schon dünn.

Zusätzlich muss die Basisrente als Produkt grundsätzlich erstmal auf meine Bedürfnisse passen. Und das allein ist schon eine Sache für sich, denn die Rendite einer Basisrente wird von 6 Faktoren (Steuersatz in der Ansparphase & Rentenphase, Dauer der Ansparphase & Rentenphase , Rendite in der Ansparphase & Rentenphase) beeinflusst, von denen lediglich die Dauer der Ansparphase relativ klar ist. Alle anderen Parameter haben reichlich Spielraum. Zu erahnen, dass sich dieses Investment gerade für dich am Anfang der Karriere mit 35+ Jahren Laufzeit lohnt, ist schlicht Glaskugel-Lesen.

Und: Hänge ich an diese Ungewissheit einer Basisrente auch noch eine BU dran, nehme ich selbst den letzten kalkulierbaren Faktor (die Dauer der Ansparphase) weg, da ich ja nicht weiß, ob & wann ich berufsunfähig werde und wann entsprechend der Versicherer das Sparen übernimmt. Im Extremfall: 1 Jahr Steuervorteil, dann 35+ Jahre berufsunfähig und damit Steuernachteil!

3.2 Unflexibilität

  • Keine Verfügbarkeit bis 67
  • zwingende Verrentung ab 67
  • Beitragsdynamik wirkt auf den gesamten Vertrag:
    Da >50% der Beiträge in den Altersvorsorge-Teil der BasisBUZ fließen müssen um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten, geht auch die Hälfte jeder Dynamikerhöhung in die Basisrente. Bei Beiträgen von 150-200€ für 2.000€ BU-Rente mag das noch auszuhalten sein, aber denk das mal mit später 4.000 oder 5.000€ BU-Rente weiter. Natürlich muss der BU-Bedarf nicht so weit ansteigen, aber ich sollte mir vielleicht alle Optionen offenlassen, wenn meine Lebensumstände es zukünftig mal verlangen sollten.
  • Auslandsaufenthalt:
    Bin ich berufsbedingt mal im Ausland, kann ich für diese Zeit meine Beiträge nicht steuerlich ansetzen, wenn ich nicht in Deutschland steuerpflichtig bin. Kehre ich also im Worst Case nach meiner Zeit im Ausland dann irgendwann nach Deutschland zurück und werde berufsunfähig, muss ich meine BU-Rente voll versteuern - obwohl die über die vorherigen Jahre im Ausland nicht mal den Steuervorteil genießen konnte.

3.3 Was ist, wenn ich die Basisrente nicht mehr als Fußfessel will?

Was passiert bei Trennung der beiden Vertragsbestandteile mit dem BU-Teil?
Zu welchen Konditionen kann ich überhaupt trennen?
Ist das in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben oder passiert das nur auf Kulanz?
Muss ich dann eine neue Risiko- oder Gesundheitsprüfung durchlaufen?
(!) Passiert das zu den dann geltenden, mir heute noch nicht bekannten Versicherungsbedingungen?
(!) Gilt dann das neue Eintrittsalter und damit ein anderer, potenziell höherer Beitrag?

3.4 Annahmerichtlinien der Versicherer:

Versicherer haben gewisse Grenzen, die du bei der Höhe deiner BU-Rente nicht überschreiten darfst. Marktüblich sind 60% vom Brutto-Einkommen. Dadurch ist der Fall einer Berufsunfähigkeit bei Ingenieuren schon allgemein nur gerade so bedarfsgerecht versicherbar. Im Fall einer Basis-BUZ sind aber ~20% höhere BU-Renten notwendig, um nach Steuern die gleiche Netto-BU-Rente im Leistungsfall zu erhalten (siehe steuerliche Fallstricke). Allein hier müsste die Diskussion, ob sich die BasisBUZ für Ingenieure eignet, eigentlich bereits aufhören. Denn wenn der eigentliche Zweck einer Versicherung, nämlich die bedarfsgerechte Absicherung, durch die Basisrente als Anhängsel nicht mehr möglich ist, dann hat das Anhängsel dort schlicht nichts verloren. Zugutehalten muss man hier aber zumindest, dass manche Versicherer im Kontext Basisrenten ihre Annahmerichtlinien erhöht haben. So lässt der HDI bspw. statt 60% vom Bruttoeinkommen bis zu 75% in Verbindung mit Basisrenten absichern.

3.5 Steuerliche Fallstricke

Trotzdem sind die BU-Renten bei Ingenieuren hoch genug, um in Basis-BUZ-Kombis für ordentlich Steuerlast zu sorgen. Das beschreibt die sogenannte Besteuerung nach dem Kohortenprinzip:
Je nach Eintrittsjahr der BU ist ein immer größerer Teil steuerpflichtig: 2022 = 82%, ansteigend um jährlich 1%, bis 2040 die gesamte Rente steuerpflichtig ist.
Meine Kunden kommen zum Großteil erst in den 2040er Jahren in die Hochrisikojahre für Berufsunfähigkeit, d.h.: in vielen Fällen würde die volle Besteuerung im Leistungsfall auf heute 20-30-jährige warten!

Achtung bei Leistungsdynamik bzw. garantierten Rentensteigerungen!
Die häufig mit eingebauten Leistungsdynamiken (als Inflationsausgleich im Leistungsfall) und auch die Erhöhung aus Überschüssen sind immer sofort zu 100% zu versteuern! Heißt je länger die Berufsunfähigkeit andauert, desto dicker kommt die Steuerkeule.

Im Gegensatz dazu die Selbstständige BU („SBU“) ohne Basisrente:
Leistungen aus SBU sind über die Ertragsanteilsbesteuerung nach §55 EStDV praktisch fast immer gering oder gar nicht besteuert, Krankenversicherungsbeiträge sind zudem steuerlich ansetzbar. Die Besteuerung ist im Wesentlichen nur für überdurchschnittlich hohe BU-Renten relevant, insbesondere bei frühem Eintritt der Berufsunfähigkeit und Bewilligung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als gesetzlich Krankenversicherter.

Einige Kunden und sogar Versicherungsvermittler argumentieren hier mit „kurz vor’m Leistungsfall entkoppele ich einfach und versteuere wie eine SBU“. Dann wünsche ich viel Freude mit dem Finanzamt, einfach mal §42 AO googeln. 

Stark vereinfachte Übersicht zur Steuerlast im BU-Fall:
(Annahme: ein 47-jähriger wird 2021 berufsunfähig, könnte es bis 67 bleiben, hat keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen)

Gegenüberstellung Steuer BasisBUZ vs. SBU


3.6 Ungewissheit, wann die Berufsunfähigkeit eintritt

Mir kann darüber hinaus im Zuge der BasisBUZ-Kombi sogar ein dicker Steuer-Nachteil von mehreren Zehntausend Euro entstehen. Nämlich insbesondere dann, wenn ich relativ früh berufsunfähig werde und für eine lange Zeit bleibe. Bedeutet: ich genieße nur für kurze Zeit eine Steuerersparnis auf meine Beiträge, trage dann aber 30 Jahre lang eine hohe Steuerlast auf die BU-Leistung und darüber hinaus auf die Altersvorsorgeleistung.
Zumal: ob sich das Verschieben der Steuerlast in eine Zeit jenseits von 2050 wirklich am Ende rechnet, kann niemand wissen. Weder ist die persönliche Situation noch das Steuergesetz für in 30+ Jahren bekannt. Und eine Wette darauf, dass die aktuelle steuerliche Gesetzgebung hierzu auch in ferner Zukunft noch Bestand hat, ist rein objektiv mindestens mal mutig.

3.7 Lebensplanung trifft auf schnell steigende Beiträge

Da der größere Teil der Beiträge (>50%) in die Basisrente fließen muss, damit das Konstrukt steuerlich absetzbar bleibt, steigen die Beiträge bei BU-Renten von >3.000€ schnell in luftige Höhen; plant man zufällig noch eine Weltreise, Existenzgründung, Jobwechsel oder eine Auszeit zugunsten der Familie, können solche Beiträge im mittleren dreistelligen Bereich schnell unangenehm werden

3.8 Vertragsindividuelles - Wie verhält dich bspw. der Beitrag nach einem Leistungsfall?

Ein Beispiel: Du bist für 7 Jahre berufsunfähig und erhältst deine BU-Rente. Zudem spart der Versicherer deinen Basisrentenvertrag weiter und durch den „Airbag“ (siehe Erklärung oben) erhöht sich diese Sparrate im Leistungsfall auch noch. Hierdurch verdoppelt sich der Beitrag in die Basisrente bei einer 10% Dynamik innerhalb von 7 Jahren ohne dein Zutun! Das ist angenehm, solange der Versicherer das für dich übernimmt. Was aber, wenn du nach einigen Jahren wieder gesund bist und der Versicherer nicht mehr leisten muss? Was passiert mit dem stark gestiegenen Basisrentenbeitrag? Wer zahlt ihn in der dann gültigen Höhe weiter?

3.9 Unterschiede in den Versicherungsbedingungen zwischen BasisBUZ und SBU

Die BasisBUZ erhält dabei abgespeckte Bedingungen im Vergleich zur SBU, weil diese Kombination eine Zertifizierung als Basisrente durchlaufen muss! Beispielsweise ist im Zuge der Basis-BUZ-Kombination keine AU-Klausel mehr möglich – diese ist jedoch gerade bei einigen Versicherern durchaus brauchbar. Denn vereinfacht bedeutet eine AU-Klausel, dass der Versicherer bereits dann in Höhe der vereinbarten Rente leistet, wenn du voraussichtlich oder tatsächlich 6 Monate krank geschrieben bist – d.h. auch ohne, dass bereits eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Eben diese Klausel ist häufig eine sinnvolle Ergänzung innerhalb der BU, weil die Feststellung, dass du arbeitsunfähig mit gelbem Schein bist, schlicht viel einfacher ist als die Prüfung einer Berufsunfähigkeit.

3.10 Abfindungen

Manchmal kommt es vor, dass sich Versicherer und Kunde im BU-Leistungsfall auf eine einmalige Abfindung einigen. Ob das im Einzelfall gut oder schlecht ist, sei dahingestellt, aber: mit einer BasisBUZ habe ich diese Option als Kunde nicht einmal. Sicherlich nicht das entscheidende Argument contra Kombi, aber ein weiterer Tropfen in das bisher wahrscheinlich schon übergelaufene Fass.

4. Warum werden Kombi-Verträge so häufig vermittelt?

4.1 Es löst ein reales Problem - wenn auch suboptimal

Zunächst einmal, weil die Grundüberlegung durchaus sinnvoll ist: Bin ich berufsunfähig, kann ich in dieser Zeit deutlich weniger (oder nichts mehr) in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Durch die Kombination mit einer Rentenversicherung löse ich das Problem: die Beitragsbefreiung bei BU führt dazu, dass immer weiter in die private Rentenversicherung eingezahlt wird und der „Airbag“ (=Beitragsdynamik im Leistungsfall) kann die Lücke zur gesetzlichen Vorsorge zumindest nach und nach ausgleichen

4.2 Blinder Steuerspar-Trieb

Es verkauft sich wahnsinnig gut und einfach. Wir Deutschen haben einen von Grund auf stark ausgeprägten Steuerspar-Trieb in uns. Versicherungen dagegen sind seit jeher ein unangenehmes Thema. Über den Tenor „Steuern sparen“ lässt sich den müden Versicherungen vermeintlich doch noch ein Lächeln abgewinnen. Sobald es irgendwo vermeintlich Steuern zu sparen gibt, werden wir Deutschen manchmal ein wenig betriebsblind.

4.3 Provisions-Optimierung

Provisionen berechnen sich anhand von Beitragssummen, d.h. vereinfacht: mehr Beitrag = mehr Provision. Weil aufgrund der Kombination mind. 50% in den Basisrentenbaustein fließen müssen, kommen also bspw. zu 100€ BU-Beitrag noch einmal mindestens 100€ Basisrentenbeitrag hinzu. In der Praxis bedeutet das aufgrund einiger Besonderheiten nicht die doppelte Provision, aber 2/3 darf man durchaus draufrechnen.

4.4 Überleben in Finanzvertrieben

Die BasisBUZ-Kombination wird häufig von Groß- & Strukturvertrieben wie MLP, Formaxx, Horbach oder mitNorm, teils auch von der Deutschen Vermögensberatung, vermittelt. Das geht sogar so weit, dass MLP lange Zeit gedanklich automatisch mit der BasisBUZ von der Alten Leipziger Versicherung verbunden wurde – trotz des auf dem Papier eigentlich unabhängigen Maklerstatus. (Welche Vertriebe sonst noch so ihre "Standardprodukte" haben, liest du hier)

Warum aber vermitteln gerade Strukturvertriebe diese Produkte so häufig? Das geht auf das Grundproblem dieser Vertriebe zurück, in Kurzform: wenn laut der Vertriebspyramide 5 Leute + die Firma selbst bezahlt werden müssen, bleibt beim Abschlussvermittler am unteren Teil der Kette nur ein Bruchteil der Vergütung hängen – damit dieser überleben kann, muss er folglich mehr Verträge abschließen oder die Provisionssummen einzelner Verträge erhöhen…

5. Alternative: flexible Rentenversicherung in Schicht 3 mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Will man den guten Grundgedanken einer BU + Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung und Airbag weiterdenken, kann man das auch schlicht über eine fondsgebundene Rentenversicherung in der 3. Schicht machen. Alle Ausgestaltungen lassen sich hierüber auch ohne das steuerliche Gehampel und die Schönrechnerei der Basisrente (Schicht 1) umsetzen.  

Schließlich muss ich in Schicht 3 nur die tatsächlichen Erträge bei Kapitalauszahlung zur Hälfte versteuern, während in Schicht 1 das gesamte Vertragsguthaben (Rentenbeginn nach 2040 vorausgesetzt) versteuert werden muss – inklusive der möglicherweise immensen Beiträge, die durch den Airbag weitergezahlt wurden. Und: eine Auszahlung in Schicht 3 kann ab 62 erfolgen, die oben erklärten Nachteile des Basisrenten-Konstruktes entfallen.

Sogar das klassische Dilemma, dass nicht jeder Versicherer gute Tarife in allen Versicherungssparten hat, lässt sich in Schicht 3 umgehen. Ich kann beide Vertragsbestandteile gänzlich getrennt voneinander abschließen, will heißen: ich suche mir erst einen guten BU-Versicherer und schließe dort meine BU ab. Anschließend suche ich mir einen guten Altersvorsorge-Versicherer und schließe dort eine Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung im BU-Fall & Airbag ab.

6. Basisrente kündigen / beitragsfrei stellen? Lösungen, falls du eine Basis-BUZ hast

In jedem Fall solltest du dich immer beraten lassen. Es stehen diverse Optionen offen, die sprichwörtliche Kuh vom Eis zu holen. Es ist häufig sinnvoll, die Verträge voneinander zu trennen und somit eine eigenständige BU zu erhalten. Eventuell stellt man die Basisrente dabei einfach beitragsfrei, denn eine Kündigung ist bei Basisrenten ausgeschlossen – und an das bis dahin eingezahlte Guthaben kommt man trotz Beitragsfreistellung nicht heran. Alternativ kann auch ein gänzlicher Neuabschluss einer BU in Frage kommen, vor allem wenn die Gesundheitsfragen beim Abschluss der BasisBUZ nicht sauber beantwortet wurden. Denn leider sind große Finanzvertriebe zwar für diese Kombi-Verträge bekannt, nicht aber für die saubere Aufarbeitung der Gesundheitshistorien ihrer Kunden. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Für jede Lösungsmöglichkeit gilt: es wird immer das neue Eintrittsalter herangezogen, der Beitrag für die BU steigt demnach etwas. Wähle ich den Weg der Entkoppelung der BasisBUZ, muss meine daraus entstehende eigenständige BU zudem exakt so ausgestaltet werden, wie die BUZ. Heißt in der Praxis, dass bei identischem Endalter keine AU-Klausel hinzugefügt werden kann, der Inflationsausgleich für den Leistungsfall 1:1 übernommen werden muss bzw. nicht neu eingeschlossen werden kann, wenn er bisher nicht enthalten war.

Eins gilt für alle BU-Konstellationen: bestehende Verträge sollten keinesfalls blind gekündigt werden! Ist deine Gesundheitshistorie jetzt deutlich schlechter als beim damaligen Abschluss, könnte dann nämlich der Worst Case lauern: du tauschst die suboptimale BU-Absicherung gegen gar keine!

7. Fazit zur Kombination von Basisrenten und BU

Wenn überhaupt, dann ist die BasisBUZ-Kombi geeignet für Leute mit „Ich-werde-sowieso-nicht-berufsunfähig“-Denken, um wenigstens irgendeine Absicherung zu haben, diese aber so günstig wie möglich halten wollen und sich zudem mit den Spielregeln der Basisrente anfreunden können. Andererseits: jemand mit dieser Denke kann sich eine BU ja gleich komplett sparen. Er wird ja schließlich sowieso nicht berufsunfähig. ????

Ein qualifizierter BU-Prozess beginnt immer mit der Aufarbeitung der Gesundheitshistorie und entsprechenden Risikovoranfragen. Hier kann also unmöglich schon die Basis-BUZ-Kombination als Lösung stehen, weil ich noch nicht einmal weiß, ob mich die dafür bekannten Versicherer (Alte Leipziger, Allianz, Volkswohlbund und Co.) überhaupt annehmen – oder ob andere vielleicht besser zu mir passen? Wenn überhaupt, dann gehört die Frage nach Kombi-Produkten ganz ans Ende der BU-Beratung in den letzten Ausgestaltungs-Termin. Aber auch dort hat zumindest die Basisrente mit BU nach objektiven Gesichtspunkten in 99% der Fälle nichts verloren. Dagegen kann die Variante einer separaten Rentenversicherung in der flexiblen 3. Schicht mit Beitragsbefreiung & Airbag durchaus einen Blick wert sein.

8. Persönlicher Nachsatz

Natürlich ist es wahrscheinlicher, dass du nie berufsunfähig wirst als dass du es wirst – zum Glück! Dann könnte die BasisBUZ-Kombi tatsächlich eine günstige Alternative darstellen, die ganze Zeit versichert gewesen zu sein. Dieses Gedankenspiel hilft dir nur keinen Millimeter, wenn du eben nicht zu dieser Mehrheit gehörst.

Man schließt Versicherungen nicht ohne Grund bedarfsgerecht ab. Und ist mein Ziel mit einer BU nicht, Sicherheit für meine Lebensplanung zu gewinnen, statt neue Variablen und Unsicherheiten oben drauf zu packen?

Von “Steuern sparen” kann im Kontext BasisBUZ jedoch in keinem Fall die Rede sein. Wenn überhaupt, dann ist es eine Steuerstundung. Aber ob man im Einzelfall wirklich einen niedrigeren Steuersatz im Alter haben wird, steht in den Sternen. Die meisten Ingenieure, die ich kenne, sorgen gut genug vor, um auch im Rentenalter noch Steuern zahlen zu dürfen.

Vor allem bei Studenten haben diese Kombi-Verträge in jedem Fall nichts verloren, denn hier lassen sich in der Regel ja nicht einmal Steuern stunden. Ja, eine BU als Studi macht absolut Sinn. Aber niemals dieses unsagbar enge BasisBUZ-Korsett.

Meiner Erfahrung nach sind solche Verträge zudem häufig schlecht ausgestaltet: die BU-Rente wird viel zu niedrig bei 1.000€-1.500€ festgesetzt. Hier blieben dann nach Steuern nicht mehr als 800€ bzw. 1.200€ übrig – für welchen Lebensstandard soll das bitte reichen? Stattdessen wird mit hohen Leistungsdynamiken von häufig 3% gearbeitet. Rechnerisch völliger Unsinn, für die 15-20% Mehrbeitrag sollte man sich erst einmal um eine bedarfsgerechte Höhe der BU-Rente kümmern.

In Bezug auf die Großvertriebe lässt sich nur konstatieren, dass anhand meiner Erlebnisse zu häufig bei schlampig mit der Gesundheitssituation umgegangen wird, und zwar bei jeglicher Form von Produkten mit Gesundheitsprüfung. Dass zudem das Produkt Basis-BUZ häufig schon von Anfang an feststeht und die ganze Beratung auf diese „Lösung“ hinführt, bedarf keiner weiteren Würdigung.

Unter dem Strich: eine Entscheidung pro BasisBUZ kann kaum logisch erfolgen, sondern eigentlich nur, wenn einfach die Kosten, Steuern, Brutto/Netto-Auszahlung und Leistungen so lange durcheinandergeworfen werden, bis das Konstrukt schön gerechnet ist.


Übrigens: MLP verkündete am 22.01.2021, eine Studie zu den Vor- und Nachteilen der Kombination von Basisrente und BU in Auftrag gegeben zu haben: Studie: Basisrente und BU-Schutz (mlp.de)
Verglichen wird die Basis-BUZ hier mit einer SBU + Fondssparplan, nicht aber bspw. mit einer privaten Rentenversicherung mit BUZ. „Die in der Studie betrachteten Fälle zeigen, dass es keinen klaren Vorteil der entkoppelten Variante […] gibt.“
Aha.
Eigenartig ist, dass in einer von MLP beauftragten Studie zu einem MLP-typischen Produkt deutlich weniger Nachteile Erwähnung finden, als es objektiv gibt. Die Beurteilung möge der geneigte Leser übernehmen.

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