Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht immer ein einzelner Vertrag für sich sein. Sie kann bspw. mit Rentenversicherungen kombiniert werden. Warum insbesondere die Kombination mit einer Basisrente (oder auch Rürup-Rente, benannt nach SPD-Politiker Bert Rürup) in vermutlich 95% aller Fälle ungeeignet für Ingenieure & andere MINTler ist und weshalb sie trotzdem so häufig vermittelt und abgeschlossen wird, liest du hier:
Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Weil der Name ein wenig sperrig ist, verwende ich im Laufe des Blogbeitrags die Kurzform „BasisBUZ“. Die Basisrente an sich ist eine steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar und müssen erst in der Auszahlungsphase (zu einem vermeintlich geringeren Satz) versteuert werden. Hinzu kommt ein enges Korsett: an das eingezahlte Kapital gibt es bis zum Rentenalter kein Herankommen, man muss sich das Geld im Alter zwingend als Rente auszahlen lassen (keine Kapitalentnahme möglich) und in puncto Vererbung haben hiervon auch maximal Ehepartner und Kinder etwas.
Das Modell Rürup funktioniert damit sehr ähnlich zur gesetzlichen Rente und war ursprünglich als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für alle Selbstständigen gedacht. Und dieses Ausgangs-Produkt Rürup wird nun also mit einer BU fusioniert. Wichtig fürs Verständnis ist, dass die BU hierbei die Zusatzversicherung ist, also quasi das Anhängsel an die Basisrente, weil nur dann der gesamte Beitrag für diesen Kombi-Vertrag steuerlich absetzbar ist - vorausgesetzt, der Beitragsanteil der BU macht weniger als 50% des Gesamtbeitrags aus.
Auffällig ist, dass diese BasisBUZ-Konstruktionen meiner Erfahrung nach mehrheitlich von größeren Finanzvertrieben wie MLP, Formaxx, mitNorm, VVO, DVAG und Co. vermittelt werden. Dabei treffe ich immer wieder auf folgende vermittelte Versicherer:
Alte Leipziger (insb. Tarife FR70, FR75 und AR75)
Allianz (insb. Tarife InvestFlex und StartUpInvest)
Volkswohlbund
Generali/AachenMünchener (Erfahrungen und Kritik zur Generali-BU)
seltener die Bayerische, Continentale, Nürnberger oder Swiss Life
Und der Hintergedanke ist eigentlich ein Guter, schließlich haben Berufsunfähige zwei wesentliche Probleme:
1. Sie sind berufsunfähig. (offensichtlich…)
2. Während sie berufsunfähig sind, zahlen sie nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Bei einem Ingenieur mit 80.000 Euro Jahresbrutto sind das 1.240 Euro (jeweils 620 Euro Arbeitnehmer- & Arbeitgeberanteil) monatlicher Beitrag in die gesetzliche Rente, die bei einer Berufsunfähigkeit jeden Monat fehlen.
Die Lösung über eine BasisBUZ sieht nun vor, dass eine sogenannte Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und eine Dynamik auf den Hauptvertrag im BU-Fall mitversichert sind. Streichen wir das Fachchinesisch aus diesem Satz, bedeutet das: Du erhältst deine BU Rente und der Sparanteil, der in die Basisrente fließt, wird gleichzeitig vom Versicherer weiter bespart. Zusätzlich wird eben dieser Sparbeitrag jedes Jahr um z.B. 10% erhöht. Das wird dann oft „Airbag“ genannt.
Dauert deine Berufsunfähigkeit beispielsweise 10 Jahre an, wirken sich 10% „Airbag“ bereits immens aus: beträgt der Sparanteil in die Rürup-Rente zu Beginn 100 Euro, übernimmt der Versicherer im 10. Jahr mittlerweile über 235 Euro Rentenbeitrag - jeden Monat! Je länger die Berufsunfähigkeit also andauert, desto größer der Effekt. Und dieser große Effekt wird im Hinblick auf die wegfallenden Einzahlungen in die GRV auch dringend benötigt, um noch eine Altersvorsorge auszubauen. Bis hierhin ein erstklassiges Konzept, oder? Mal sehen…
Steuern sparen? Ja, der Gedanke lässt deutsche Herzen höherschlagen. Der Ausdruck ist jedoch praktisch Quatsch: ich spare die Steuern nicht, ich verschiebe sie und hoffe darauf, später einen deutlich geringeren Steuersatz zu haben. Die Steuerlast wird also ins Rentenalter verschoben bzw. im Falle einer Berufsunfähigkeit eben auf den BU-Leistungsfall.
Werde ich also a) nicht berufsunfähig und habe b) nicht allzu viel Altersvorsorge betrieben (und damit potenziell einen geringeren Steuersatz im Rentenalter), dann kann diese Rechnung aufgehen. Nicht zu vergessen: reinvestiere ich die Steuererstattung der Basisrente bspw. in einen ETF-Sparplan, generiere ich einen zusätzlichen Zinseszinseffekt. Das kann zu einer passablen Zusatz-Rendite führen.
Wie oben schon beschrieben: Einerseits erhältst du die vereinbarte BU-Rente, andererseits wird die Altersvorsorge im BU-Fall weitergeführt und über den „Airbag“ jährlich erhöht. Die hieraus entstehende Altersvorsorge-Leistung ist insbesondere bei früh eintretenden und lang andauernden Berufsunfähigkeiten groß, wenngleich dann auch umso mehr Steuern anfallen.
Bei manchen Anbietern sinkt der Beitrag für die BU selbst ein wenig, weil die Überschussverrechnung anders ausfällt. Ein versicherungsmathematischer Kniff, der ein paar Prozent Beitragsersparnis für die Berufsunfähigkeitsversicherung bringen kann.
Hierdurch soll die Flexibilität erhöht werden: passt der gekoppelte Vertrag - die Gründe hierfür können vielfältig sein - irgendwann nicht mehr in mein Leben, kann ich ihn einfach in zwei Einzelverträge (Basisrente und BU) verwandeln. Das ist zugegebenermaßen kein direkter Vorteil der Rürup-BUZ-Konstruktion, sondern mehr ein Flexibilitäts-Gimmick, das mittlerweile viele Kombi-Verträge besitzen.
Ich habe via BasisBUZ anstatt einer BU und einer Rentenversicherung über die Kombination einen Vertrag weniger im (digitalen) Versicherungsordner. Das Argument ist natürlich mit einem Augenzwinkern gemeint und kann unmöglich ein ausschlaggebendes Kriterium sein. Ein Vertrag ist aber zumindest in der Theorie übersichtlicher als zwei.
Ich brauche einen Versicherer, der ein guter BU-Anbieter und ein guter Anbieter einer Basisrente ist. Geht man von einem strukturierten BU-Beratungsprozess aus, muss also nach Aufarbeitung der Gesundheitshistorie und der damit einhergehenden Risikovoranfrage (die die Auswahl sowieso schon einschränkt) dann auch noch ein Versicherer übrig bleiben, der die Kombination überhaupt anbietet und dann auch noch einen top BU- & Basisrenten-Tarif hat. Da ist die Luft schon dünn. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer des perfekt zu mir passenden BU-Tarifs auch noch den besten Basisrenten-Tarif hat, ist gering. Hier müsste ich also Abstriche machen und vermutlich einen suboptimalen Tarif in Kauf nehmen.
Zudem muss die Rürup-Rente als Produkt grundsätzlich erstmal auf meine Bedürfnisse passen. Und das allein ist schon eine Sache für sich, denn die Rendite einer Basisrente wird von 6 Faktoren beeinflusst:
Von diesen Parametern ist praktisch nur die Dauer der Ansparphase klar. Alle anderen Parameter haben reichlich Spielraum. Zu erahnen, dass sich dieses Investment mit einer Laufzeit von 30, 40 oder gar noch mehr Jahren im Vergleich zu bspw. einem ETF-Depot-Sparplan für mich lohnt, ist schlicht Glaskugel-Lesen.
Und: Hänge ich an diese Ungewissheit einer Basisrente auch noch eine BU dran, nehme ich selbst den letzten kalkulierbaren Faktor (die Dauer der Ansparphase) weg, da ich ja nicht weiß, ob & wann ich berufsunfähig werde und wann entsprechend der Versicherer das Sparen übernimmt. Im Extremfall: 1 Jahr Steuervorteil, dann 35 Jahre berufsunfähig und somit Steuernachteil!
Versicherer haben gewisse Grenzen, die du bei der Höhe deiner BU-Rente nicht überschreiten darfst. Marktüblich sind 60% vom Brutto-Einkommen. Dadurch ist der Fall einer Berufsunfähigkeit bei vielen Ingenieuren & MINT-Berufen mit entsprechendem Lebensstandard schon allgemein nur gerade so bedarfsgerecht versicherbar. Im Fall einer Basis-BUZ sind aber ~20% höhere BU-Renten notwendig, um nach Steuern die gleiche Netto-BU-Rente im Leistungsfall zu erhalten (siehe steuerliche Fallstricke).
Bleibt nach der Risikovoranfrage & der Auswahl des passenden BU-Tarifs also nur ein zugehöriger Basisrenten-Tarif, der das nicht berücksichtigt und nur maximal die gewöhnlichen 60% zulässt, muss sofort von der BasisBUZ abgeraten werden. In diesem Fall wäre sonst keine bedarfsgerechte BU-Absicherung mehr möglich und damit das ursprüngliche Ziel aus den Augen verloren.
Sobald der eigentliche Zweck einer Versicherung, nämlich die bedarfsgerechte Absicherung, durch die Basisrente als Anhängsel nicht mehr möglich ist, dann hat das Anhängsel dort schlicht nichts verloren. Zugutehalten muss man hier aber zumindest, dass mittlerweile einige Versicherer im Kontext einer Rürup-Rente ihre Annahmerichtlinien erhöht haben. So lässt der HDI bspw. statt 60% vom Bruttoeinkommen bis zu 75% in Verbindung mit Basisrenten absichern. Abseits davon würde ich niemals zu einer BasisBUZ bei der HDI raten, weil es (Stand 2025) keinen Honorartarif für die Rentenversicherung gibt und der Provisionstarif aus meiner Sicht zu hohe Kosten beinhaltet, aber das nur als Randnotiz.
Trotzdem sind die Absicherungs-Summen bei Ingenieuren hoch genug, um in Basis-BUZ-Kombis für ordentlich Steuerlast in der BU-Rente zu sorgen. Das beschreibt die sogenannte Besteuerung nach dem Kohortenprinzip: Je nach Eintrittsjahr der BU ist ein immer größerer Teil steuerpflichtig: 2025 sind das 83,5%, ansteigend um jährlich 0,5%, bis 2058 die gesamte ausgezahlte Rente steuerpflichtig ist. Meine Kunden kommen zum Großteil erst um die 2050er Jahre in die Hochrisikojahre für Berufsunfähigkeit, d.h.: in vielen Fällen würde eine hohe bzw. volle Besteuerung im Leistungsfall auf jemanden warten, der heute zwischen 25 und 35 Jahre alt ist!
Achtung bei Leistungsdynamik bzw. garantierter Rentensteigerung!
Die häufig sinnvollerweise mit eingebauten Leistungsdynamiken (als Inflationsausgleich im Leistungsfall) und auch die Erhöhung aus Überschüssen der Versicherer sind immer sofort zu 100% zu versteuern! Je länger die Berufsunfähigkeit andauert, desto dicker die Steuerkeule. Wird ein 45-jähriger im Jahr 2025 berufsunfähig und hat 3.000 Euro BU-Rente mit 3% Leistungsdynamik abgesichert, erhält derjenige bei einer fortlaufenden Berufsunfähigkeit im Jahr 2040 bereits 4.537,77 Euro BU-Rente. Von diesen 4.537,77 Euro unterliegen daher also 3.000 Euro dem dann gültigen Besteuerungsanteil von 91% und die 1.537,77 Euro aus Dynamiken sind sogar zu 100% steuerpflichtig.
Im Vergleich dazu die Selbstständige BU („SBU“) ohne Basisrente:
Leistungen aus einer SBU sind über die Ertragsanteilsbesteuerung nach §55 EStDV praktisch fast immer gering oder gar nicht besteuert, Krankenversicherungsbeiträge sind zudem steuerlich ansetzbar. Im oben beschriebenen Fall (45-jähriger mit 3.000 Euro BU-Rente und 3% Leistungsdynamik) würden z.B. gar keine Steuern auf die BU-Rente anfallen. Die Besteuerung ist in der SBU nur für überdurchschnittlich hohe BU-Renten relevant, insbesondere bei frühem Eintritt der Berufsunfähigkeit und/oder Bewilligung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Einige Kunden und sogar Versicherungsvermittler argumentieren hier mit „kurz vor’m Leistungsfall entkopple ich einfach und versteuere wie eine SBU“. Dann wünsche ich viel Freude mit dem Finanzamt, einfach mal §42 AO googlen.
Im Folgenden findest du eine vereinfachte Übersicht zur Steuerlast im BU-Fall (BasisBUZ in Schicht 1 vs. SBU in Schicht 3) mit folgenden Annahmen: Ein 45-jähriger wird 2025 berufsunfähig, BU-Endalter 67, Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro, 25% angenommener Steuersatz in der SBU:
BasisBUZ (Schicht 1) | SBU (Schicht 3) | |
Versicherte BU-Rente | BU-Rente nach Steuer | BU-Rente nach Steuer |
2.000,00 € | 1.863,75 € | 2.000,00 € |
3.000,00 € | 2.642,42 € | 3.000,00 € |
4.000,00 € | 3.390,58 € | 4.000,00 € |
5.000,00 € | 4.109,17 € | 4.966,63 € |
6.000,00 € | 4.798,16 € | 5.909,13 € |
Disclaimer: keine Garantie auf Richtigkeit steuerlicher Berechnungen. Detaillierte Auskünfte nur via individueller steuerlicher Beratung, die nur von einem Steuerberater erbracht werden kann und darf.
Mir kann darüber hinaus im Zuge der BasisBUZ-Kombi sogar ein dicker Steuer-Nachteil von mehreren Zehntausend Euro entstehen. Nämlich insbesondere dann, wenn ich relativ früh berufsunfähig werde und für eine lange Zeit bleibe. In diesem Fall genieße ich nur für kurze Zeit eine Steuerersparnis auf meine Beiträge, trage dann aber über 30-40 Jahre eine hohe Steuerlast auf die BU-Leistung und darüber hinaus auf die Altersvorsorgeleistung.
Zudem: Ob sich das Verschieben der Steuerlast in eine Zeit jenseits des Jahres 2050 oder gar 2060 wirklich am Ende rechnet, kann niemand wissen. Weder ist die persönliche Situation noch das Steuergesetz für in 30+ Jahren bekannt. Und eine Wette darauf, dass die aktuelle steuerliche Gesetzgebung hierzu auch in ferner Zukunft noch Bestand hat, ist rein objektiv mindestens mal mutig.
Da der größere Teil der Beiträge (>50%) in die Basisrente fließen muss, damit das Konstrukt steuerlich absetzbar bleibt, steigen die Beiträge bei BU-Renten oberhalb von 4.000 Euro schnell in luftige Höhen. Plant man zufällig noch eine Weltreise, Existenzgründung, Jobwechsel oder eine Auszeit zugunsten der Familie, können solche Beiträge im mittleren dreistelligen Bereich für den Kombi-Vertrag schnell unangenehm werden. Die Kosten einer BU sollten immer in einem langfristig kalkulierbaren Rahmen bleiben.
Ein Beispiel: Du bist für 8 Jahre berufsunfähig und erhältst deine BU-Rente. Zudem spart der Versicherer deinen Basisrentenvertrag weiter und durch den „Airbag“ (siehe Erklärung oben) erhöht sich diese Sparrate im Leistungsfall auch noch. Hierdurch verdoppelt sich der Beitrag in die Basisrente bei einer 10% Dynamik innerhalb von 8 Jahren ohne dein Zutun. Das ist angenehm, solange der Versicherer das für dich übernimmt. Was aber, wenn du nach einigen Jahren wieder gesund bist und der Versicherer nicht mehr leisten muss? Was passiert mit dem stark gestiegenen Basisrenten-Beitrag? Zahlst du ihn in der dann gültigen Höhe weiter oder kann er herabgesenkt werden?
Die BasisBUZ erhält dabei abgespeckte Bedingungen im Vergleich zur SBU, weil diese Kombination eine Zertifizierung als Rürup-Rente durchlaufen muss, damit die Beiträge vollständig steuerlich absetzbar sind. Beispielsweise ist im Zuge der BasisBUZ-Kombination keine Wiedereingliederungshilfe erlaubt. Zudem ist auch der Einbau einer AU-Klausel nicht erlaubt – obwohl diese bei einigen Versicherern durchaus brauchbar ist. Denn vereinfacht bedeutet eine AU-Klausel, dass der Versicherer bereits dann in Höhe der vereinbarten Rente leistet, wenn du voraussichtlich oder tatsächlich 6 Monate krank geschrieben bist – d.h. auch ohne, dass bereits eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Eben diese Klausel ist je nach Ausgangsposition eine sinnvolle Ergänzung innerhalb der BU. Die Feststellung, dass du arbeitsunfähig mit gelbem Schein bist, ist wohl einfacher, als die Prüfung auf Berufsunfähigkeit.
Manchmal kommt es vor, dass sich Versicherer und Kunde im BU-Leistungsfall auf eine einmalige Abfindung einigen. Ob das im Einzelfall gut oder schlecht ist, sei dahingestellt, aber: Mit einer BasisBUZ habe ich diese Option als Kunde nicht einmal. Sicherlich nicht das entscheidende Argument contra Kombi-Vertrag, aber ein weiterer Punkt zur Vervollständigung aller Argumente.
Zunächst einmal, weil die Grundüberlegung durchaus sinnvoll ist: Bin ich berufsunfähig, zahle ich in dieser Zeit keine Pflichtbeiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Durch die Kombination mit einer Rentenversicherung löse ich das Problem: die Beitragsbefreiung bei BU führt dazu, dass immer weiter in die private Rentenversicherung eingezahlt wird und der „Airbag“ (=Beitragsdynamik im Leistungsfall) kann die Lücke zur GRV zumindest nach und nach teilweise ausgleichen.
Es verkauft sich wahnsinnig gut und einfach. Man sagt den Deutschen einen von Grund auf stark ausgeprägten Steuerspar-Trieb nach. Versicherungen dagegen sind seit jeher ein unangenehmes Thema. Über den Tenor „Steuern sparen“ lässt sich den müden Versicherungen vermeintlich doch noch ein Lächeln abgewinnen. Sobald es irgendwo vermeintlich Steuern zu sparen gibt, werden wir manchmal geradezu betriebsblind.
Provisionen berechnen sich anhand von Beitragssummen, d.h. vereinfacht: mehr Beitrag = mehr Provision. Weil aufgrund der Kombination mind. 50% des Gesamt-Beitrags in den Basisrenten-Baustein fließen müssen, kommen also bspw. zu 100€ BU-Beitrag noch einmal mindestens 100€ Beitrag in die Basisrente hinzu. In der Praxis bedeutet das aufgrund einiger Besonderheiten (z.B. Beitragsbefreiung wird dem Altersvorsorge-Anteil zugerechnet) nicht immer exakt die doppelte Provision, meiner Erfahrung nach aber annähernd.
Die BasisBUZ-Kombination wird meiner Erfahrung nach häufig von Groß- & Strukturvertrieben wie MLP, Formaxx, Horbach oder mitNORM, teils auch von der Deutschen Vermögensberatung oder Tecis, vermittelt. Das geht sogar so weit, dass MLP in der Branche lange Zeit gedanklich automatisch mit der BasisBUZ von der Alten Leipziger Versicherung verbunden wurde – trotz des auf dem Papier eigentlich unabhängigen Maklerstatus.
Warum aber vermitteln gerade Strukturvertriebe diese Produkte so häufig? Das geht auf das Grundproblem dieser Vertriebe zurück. In Kurzform: wenn laut der Vertriebspyramide 5 Leute + die Firma selbst bezahlt werden müssen, bleibt beim Abschlussvermittler am unteren Teil der Kette nur ein Bruchteil der Vergütung hängen. Damit dieser überleben kann, muss er folglich mehr Verträge abschließen oder die Provisionssummen einzelner Verträge erhöhen…
Will man den guten Grundgedanken einer BU + Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung und Airbag weiterdenken, kann man das auch schlicht über eine ETF-Rentenversicherung in der 3. Schicht machen. Alle Ausgestaltungen lassen sich hierüber auch ohne das enge Korsett und das steuerliche Durcheinander der Basisrente (Schicht 1) umsetzen.
Schließlich muss ich in Schicht 3 nur die tatsächlichen Erträge bei Kapitalauszahlung zur Hälfte versteuern, während in Schicht 1 zwischen 83,5% (Rentenbeginn 2025) und 100% (Rentenbeginn 2058) des Vertragsguthabens versteuert werden muss – inklusive der Rendite aus den möglicherweise immensen Beiträgen, die durch den Airbag weitergezahlt wurden. Und: eine Auszahlung in Schicht 3 kann (optimiert) ab dem 62. Lebensjahr und je nach Tarif in jeglicher Variation einer Einmal- oder Rentenzahlung erfolgen, die oben erklärten Nachteile des Basisrenten-Konstruktes entfallen.
Sogar das klassische Dilemma, dass nicht jeder Versicherer gute Tarife in allen Versicherungssparten hat, lässt sich in Schicht 3 umgehen. Ich kann beide Vertragsbestandteile gänzlich getrennt voneinander abschließen, will heißen: Ich suche mir erst einen guten BU-Versicherer und schließe dort meine BU ab. Anschließend suche ich mir einen guten Altersvorsorge-Versicherer und schließe dort eine Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung im BU-Fall & Airbag ab.
Folglich stellt sich häufig die Frage, ab man die BU bzw. BasisBUZ kündigen sollte. In jedem Fall ist eine ausgiebige Beratung ratsam. Es stehen diverse Optionen offen, um die sprichwörtliche Kuh vom Eis zu holen. Es ist häufig sinnvoll, die Verträge voneinander zu trennen und somit eine eigenständige BU zu erhalten. In der Praxis handelt es sich dabei nicht um eine Trennung im eigentlichen Sinne, sondern um eine Beitragsfreistellung mit anschließend rechtzeitiger Reaktivierung der BUZ als separatem SBU-Vertrag.
Eventuell stellt man die Basisrente dabei einfach dauerhaft beitragsfrei, denn eine Kündigung ist bei Basisrenten ausgeschlossen – und an das bis dahin eingezahlte Guthaben kommt man trotz Beitragsfreistellung nicht heran. Zudem bestehen trotz des engen Korsetts dieser Kombi-Verträge einige Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der bestehenden Verträge, um diese besser auf die individuelle Situation abzustimmen, falls keine der anderen Lösungsmöglichkeiten in Frage kommt.
Alternativ kann auch ein gänzlicher Neuabschluss einer BU in Frage kommen, vor allem wenn die BU-Gesundheitsfragen beim Abschluss der BasisBUZ nicht sauber beantwortet wurden. Denn leider sind große Finanzvertriebe zwar für diese Kombi-Verträge bekannt, nicht aber für die saubere Aufarbeitung der Gesundheitshistorien ihrer Kunden – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Und möglicherweise kommt für den Neuabschluss eine BU-Sonderaktion mit verkürzter Gesundheitsprüfung in Frage, denn eine vollwertige BU ohne Gesundheitsfragen gibt es nach wie vor nicht.
Für jede Lösungsmöglichkeit gilt: Es wird immer das neue Eintrittsalter herangezogen, der Beitrag für die BU steigt demnach je nach Abstand zum ursprünglichen Abschlusszeitpunkt an. Wähle ich den Weg der Entkoppelung der BasisBUZ, muss meine daraus entstehende eigenständige BU zudem exakt so ausgestaltet werden, wie die BUZ. Heißt in der Praxis, dass bei identischem Endalter keine AU-Klausel hinzugefügt werden kann, der Inflationsausgleich für den Leistungsfall 1:1 übernommen werden muss bzw. nicht neu eingeschlossen werden kann, wenn er bisher nicht enthalten war.
Eins gilt für alle BU-Konstellationen: bestehende Verträge sollten keinesfalls blind gekündigt werden! Ist deine Gesundheitshistorie jetzt deutlich schlechter als beim früheren Abschluss, könnte dann nämlich der Worst Case lauern und du tauschst die suboptimale BU-Absicherung gegen gar keine! Dieses Szenario ist aufgrund der Wichtigkeit der BU-Absicherung im Karriereverlauf unbedingt zu vermeiden.
Wenn überhaupt, dann ist die BasisBUZ-Kombi geeignet für Leute mit „Ich-werde-sowieso-nicht-berufsunfähig“-Denken, um wenigstens irgendeine Absicherung zu haben, diese aber so günstig wie möglich halten wollen und sich zudem mit den Spielregeln der Basisrente anfreunden können. Andererseits: jemand mit dieser Denke kann sich eine BU ja gleich komplett sparen. Er wird ja schließlich sowieso nicht berufsunfähig. Nach diversen echten Leistungsfällen von Ingenieuren denkt man darüber vermutlich anders.
Ein qualifizierter BU-Prozess beginnt immer mit der Aufarbeitung der Gesundheitshistorie und entsprechenden Risikovoranfragen. Hier kann also unmöglich schon die Basis-BUZ-Kombination als Lösung stehen, weil ich noch nicht einmal weiß, ob mich die dafür in Frage kommenden Versicherer (meiner Meinung nach maximal die Alte Leipziger, LV1871 und Bayerische) überhaupt annehmen – oder ob andere BU-Tarife vielleicht besser zu mir passen? Wenn überhaupt, dann gehört die Frage nach Kombi-Produkten ganz ans Ende der BU-Beratung in den letzten Ausgestaltungs-Termin. Aber auch dort hat die Basisrente mit BU meiner Erfahrung nach in 95% der Fälle nichts verloren.
Update 2025: Mittlerweile habe ich meine obige Meinung aus 2021 aktualisiert, auch wenn der Grundtenor gleich bleibt. Die BasisBUZ kann rein rechnerisch im Einzelfall durchaus interessant sein, aber die beschriebenen immensen systemischen Nachteile bleiben. Da die meisten meiner Kunden eine Zweivertrags-Lösung wählen, bestanden ein paar Konzepte in der Vergangenheit aus einer SBU und einer separaten und kleiner dimensionierten BasisBUZ. Das betraf eine Hand voll Kunden, die sich im Bewusstsein aller Nachteile explizit dafür entschieden haben.
Dagegen kann die Variante einer separaten & honorarbasierten ETF-Rentenversicherung in der flexiblen 3. Schicht mit Beitragsbefreiung & Airbag häufiger einen Blick wert sein.
Natürlich ist es wahrscheinlicher, dass du nie berufsunfähig wirst als dass du es wirst – zum Glück! Dann könnte die BasisBUZ-Kombi tatsächlich eine günstige Alternative darstellen, mit der man die ganze Zeit steueroptimiert versichert war. Dieses Gedankenspiel hilft dir nur keinen Millimeter, wenn du eben nicht zu dieser Mehrheit gehörst.
Man schließt Versicherungen nicht ohne Grund bedarfsgerecht ab. Und ist mein Ziel mit einer BU nicht, Sicherheit für meine Lebensplanung zu gewinnen, statt neue Variablen und Unsicherheiten oben drauf zu packen? In jedem Fall ist daher eine vollwertige und sauber gebaute BU-Versicherung sinnvoll.
Von “Steuern sparen” kann im Kontext BasisBUZ jedoch eher keine Rede sein. Wenn überhaupt, dann ist es eine Steuerstundung. Aber ob man im Einzelfall wirklich einen niedrigeren Steuersatz zum Auszahlungszeitpunkt (das kann die BU-Rente mit 45, aber auch die Altersrente mit 67 sein) haben wird, steht in den Sternen. Die meisten Ingenieure, die ich kenne, sorgen gut genug vor, um auch im Rentenalter noch Steuern zahlen zu dürfen.
Vor allem bei Studenten haben diese Kombi-Verträge in jedem Fall nichts verloren, denn hier lassen sich in der Regel ja nicht einmal Steuern stunden. Ja, eine BU-Absicherung für Studenten macht absolut Sinn. Aber niemals dieses unsagbar enge BasisBUZ-Korsett.
Meiner Erfahrung nach sind solche Verträge zudem häufig schlecht ausgestaltet: die BU-Rente wird viel zu niedrig bei 1.000€-1.500€ festgesetzt. Und selbst auf niedrige BU-Renten können in der BasisBUZ bereits Steuern fällig werden. Stattdessen wird mit hohen Leistungsdynamiken von häufig 3% gearbeitet. Rechnerisch völliger Unsinn, für die 15-20% Mehrbeitrag sollte man sich erst einmal um eine bedarfsgerechte Höhe der BU-Rente kümmern und danach potenziell über eine Leistungsdynamik nachdenken.
In Bezug auf große Finanz- und Strukturvertriebe lässt sich konstatieren, dass anhand meiner Erlebnisse zu häufig schlampig mit der Gesundheitssituation umgegangen wird – und das bei jeglicher Form von Produkten mit Gesundheitsprüfung. Dass zudem das Produkt Basis-BUZ häufig schon von Anfang an feststeht und die ganze Beratung auf diese „Lösung“ hinführt, bedarf keiner weiteren Würdigung.
Unter dem Strich: eine Entscheidung pro BasisBUZ erfolgt in der Nachbetrachtung selten logisch, sondern häufig nur, wenn einfach die Kosten der BU, Steuern, Brutto/Netto-Auszahlung und Leistungen so lange durcheinandergeworfen wurden, bis das Konstrukt schön gerechnet ist.
Übrigens: MLP verkündete am 22.01.2021, eine Studie zu den Vor- und Nachteilen der Kombination von Basisrente und BU in Auftrag gegeben zu haben: Studie: Basisrente und BU-Schutz (mlp.de). Verglichen wird die Basis-BUZ hier mit einer SBU + Fondssparplan, nicht aber bspw. mit einer privaten Rentenversicherung mit BUZ. „Die in der Studie betrachteten Fälle zeigen, dass es keinen klaren Vorteil der entkoppelten Variante […] gibt.“ Aha. Eigenartig ist, dass in einer von MLP beauftragten Studie zu einem MLP-typischen Produkt deutlich weniger Nachteile Erwähnung finden, als es objektiv gibt. Die Beurteilung möge der geneigte Leser übernehmen.